Freitag, 19. August 2016

Wenn guter Wille und geltendes Recht kollidieren

Renommierte deutsche Staatsrechtler stellen der Merkel'schen Willkommenspolitik ein durch und durch vernichtendes Zeugnis aus.

Leicht entnervt entfuhr es der deutschen Bundeskanzlerin vor nicht ganz einem Jahr im Rahmen einer Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Flüchtlingskrise: „Ist mir egal, ob ich schuld am Zustrom der Flüchtlinge bin, nun sind sie halt da." Nun mag es Frau Merkel egal sein, wer schuld an diesem historischen Debakel ist, vielen Wählern dürfte das weniger gleichgültig sein. Vor allem stellt sich seither die Frage, ob dieses „Nun sind sie halt da" Folge rechtsstaatlichen Handelns ist – oder doch eher einem Rechtsbruch, ja einer ganzen Kaskade von Rechtsbrüchen geschuldet ist.

In Österreich wird diese Frage mit der ortsüblichen Nonchalance dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gegenüber mehr oder weniger unter den Teppich gekehrt, dem Artikel eins der Realverfassung des Landes folgend: „Mir wean kann Richter brauchen."

In Deutschland hingegen haben sich jetzt knapp 20 angesehene Spitzenjuristen aus den Bereichen Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, darunter ein Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, zusammengetan, um die deutsche Willkommenspolitik von 2015 ff. einer rechtlichen Würdigung zu unterziehen. Unter dem Titel „Der Staat in der Flüchtlingskrise – zwischen gutem Willen und geltendem Recht" (Hrsg.: Otto Deppenheuer und Christoph Grabenwarter) liegt das Ergebnis nun in Buchform vor. Mehr juristische Kompetenz zu dem Thema wird im deutschen Sprachraum kaum aufzutreiben sein. Das Ergebnis ist kein wirkliches Kompliment für die Merkel-Regierung. „Der Rechtsstaat ist im Begriff, sich im Kontext der Flüchtlingswelle zu verflüchtigen, indem das geltende Recht faktisch außer Kraft gesetzt wird. Regierung und Exekutive treffen ihre Entscheidungen am demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorbei, staatsfinanzierte Medien üben sich in Hofberichterstattung, das Volk wird stummer Zeuge der Erosion seiner kollektiven Identität", fassen die Herausgeber das Ergebnis der juristischen Abwägungen zusammen.

Wenig gefallen wird den Wohlmeinenden auch der Hinweis des Freiburger Staatsrechtlers Martin Dietrich Murswiek, wonach „das Prinzip der Nationalstaatlichkeit der verfassungsrechtliche Rahmen ist", welcher der Migrationspolitik vorgegeben ist. Daraus folgt: Diese Migrationspolitik „darf nicht die Überwindung des Nationalstaats durch eine multikulturelle Gesellschaft [. . .] anstreben. Die Entstehung ethnisch-religiöser Parallelgesellschaften darf weder geplant noch in Kauf genommen werden."

Deutschland brauche sich demnach zwar nicht gegen Einwanderung abzuschotten, doch dies habe mit Maß und Ziel zu erfolgen. „Verfassungserwartung des Grundgesetzes ist, dass dabei der Charakter Deutschlands als Nationalstaat der Deutschen nicht verloren geht." Grundgesetzwidrig sei es daher, so der Professor, würden Regierung und Parlament „durch politische Entscheidungen eine völlig neue ethnisch-kulturelle Struktur des Staatsvolkes" herbeiführen. Er schließt daraus, logisch eher zwingend: „Eine Politik der Einwanderung ohne Obergrenzen ist hiermit nicht vereinbar", sei letztlich ein Verstoß gegen das Grundgesetz des Deutschen Volkes. „Was gegenwärtig unter Billigung der Bundesregierung stattfindet, ist eine Umstrukturierung der Bevölkerung Deutschlands."

Die deutsche Bundeskanzlerin sieht das ja bekanntlich bis heute anders. Ihr wird hingegen in dem Buch testiert, rechtlich in dieser Causa auf Treibsand zu stehen: „Die Entscheidung der Bundeskanzlerin, die Grenzen für alle offen zu halten, hat keine demokratische Legitimation." Denn: „Die Regierung darf nicht die Identität des Volkes, dem sie ihre Legitimität verdankt, strukturell verändern . . . Indem die Bundeskanzlerin eine Entscheidung trifft, die sich auf die Identität des Volkes und auf den Charakter des Nationalstaates dieses Volkes gravierend auswirkt, ohne das Volk zu fragen, macht sie sich selbst zum Souverän. Das ist mit dem Prinzip der Volkssouveränität nicht vereinbar." Ein Hauch von Putsch, sozusagen. Juristisch schlüssige Überlegungen, die nur leider relativ wenig Konsequenzen haben werden. Wir schaffen das ja bekanntlich.

Quelle: http://diepresse.com/home/meinung/quergeschrieben/christianortner/5071059/Wenn-guter-Wille-und-geltendes-Recht-kollidieren

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