Bundesjustizminister Heiko Maas wird zum Zensurminister- Schlimmer noch: Er wird zum Gespött. Die einen fordern, Facebook soll jeden deutschen Kommentar löschen. Andere lachen, weil Facebook jetzt schon Satire blockiert.
Es ist keine zwei Monate her, da entmannte der Bundesjustizminister Heiko Maas die Bundesanwaltschaft. Er knickte fast schon in vorauseilendem Gehorsam ein, als eine mächtige Lobby selbsternannter Aufklärer in das Pressefreiheits-Geschrei eines Bloggers einfiel, dessen Anspruch auf eben diese Pressefreiheit zumindest aus dem geschriebenen Wort unserer Gesetze nicht abzuleiten ist. Wer genau hingeschaut hat, dem musste bereits damals bewusst werden, dass es Maas nicht um Meinungsfreiheit und nicht um die Unabhängigkeit der Justiz ging, sondern um Zensur.
Der Zensur-Minister
Denn nichts anderes ist es, wenn den Ermittlungsbehörden nicht nur ein Maulkorb umgehängt wird, sondern wenn ihre Ermittlungen mit der Entlassung des Chefermittlers geahndet werden. Nun hat Maas also, assistiert durch die grüne Gutmenschin Katrin Göring-Eckardt, nachgelegt. Ob des Wustes oftmals tatsächlich unerträglicher Meinungsäußerungen in den sozialen Netzwerken hat der Bundesminister der Justiz die Betreiber dieser Netzwerke aufgefordert, eigene Zensurstellen einzurichten. Er packt das werbewirksam in die von ihm zelebrierte Schämkultur – und dokumentiert damit ein weiteres Mal, was er von der Gewaltenteilung und der Tätigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften hält: Nichts.
Denn tatsächlich – daran führt in einem Rechtsstaat, der in seiner Verfassung die Meinungsfreiheit festgeschrieben hat, kein Weg vorbei – können nur die dafür zuständigen staatlichen Stellen die Feststellung treffen, welche Meinungsäußerung den rechtlichen Rahmen verlässt. Und diese wägt, wie ich selbst vor zwei Jahren erfahren durfte, sorgfältig ab. Seinerzeit hatten ein guter Bekannter und ich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet gegen einen Facebook-Kommentierer, der aus unserer Sicht menschenverachtende, volksverhetzende Äußerungen veröffentlichte.
Da war von „stinkenden Schweißfahnen“ die Rede, die Muslima hinter sich herzögen – auf die antisemitischen Zitate, die seinerzeit mit einer absurd interpretierten, aufrecht-katholischen Haltung begründet wurden, möchte ich aus nachvollziehbaren Gründen verzichten. Es dauerte ein paar Wochen, bis wir uns durch die Staatsanwaltschaft belehren lassen mussten, dass das Volksempfinden zwar nachvollziehbar vieles für unerträglich halte, dieses jedoch juristisch durch die Meinungsfreiheit abgedeckt sei. So ist es also. Die Staatsanwaltschaft schaut in ihren Gesetzeskatalog und stellt fest: Diese Äußerungen sind zwar unerträglich, aber sie sprengen nicht den Rahmen des gesetzlich zulässigen.
Die Staatsanwaltschaft reicht schon nicht mehr
In besonderem Maße bemerkenswert dabei ist, dass es den Bundesminister der Justiz bislang nicht bekümmert hat, wenn im sozialen Netzwerk massenhaft Aufrufe zur Unterstützung terroristischer Vereinigungen wie dem islamischen IS mit gewaltverherrlichenden Filmchen zu finden sind. Es hat ihn auch nicht bekümmert, wenn beispielsweise im russischen Propagandakanal „Sputnik“ (Ex-Stimme Russlands) kritische Kommentatoren unmittelbar mit Morddrohungen und KGB-Einsatz überschüttet werden. Erst, als er eine rechtsextremistische Bedrohung witterte, wurde dieser Minister aktiv. Das ist durchaus bemerkenswert, denn es belegt ein weiteres Mal, dass Maas nicht als Minister, sondern als Gesinnungstäter sein Amt führt. Reden wir nicht drumherum. Vieles, was in den sozialen Netzwerken gepostet wird, dokumentiert nicht nur eine schier grenzenlose Dummheit, sondern auch ein hohes Maß an Menschenverachtung und Gewaltbereitschaft.
Es kann und darf aber nicht Aufgabe der Betreiber sein, selbst das Recht in die Hand zu nehmen und darüber zu entscheiden, was davon gegen geltendes Recht verstößt und was davon durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt bleibt. Hätte Maas tatsächlich im Sinne seines Amtseides agieren wollen, dann hätte es vollständig ausgereicht, Facebook an die Einhaltung seiner eigenen Grundsätze zu erinnern. Darin nämlich steht, dass bei Facebook nur unterwegs sein darf, wer dort mit seinem Klarnamen antritt.
Die zahlreichen Hetzer und Gewaltverherrlicher aber agieren fast durchweg unter Pseudonymen. Wäre dieses nicht er Fall, so würde sich dieser verbale Dreck vermutlich umgehend auf ein Minimum reduzieren. Denn dann stände tatsächlich eine Strafverfolgung jener ins Haus, die ihre eigene Frustration über das Absondern von Klärgrubenschlamm zu kompensieren suchen. Ein Justizminister, der diese Bezeichnung verdient, hätte nichts anderes tun müssen als die Netzwerke auf genau diese Grundsätze zu verpflichten. Damit allerdings hätte er auch seinen linken Gesinnungsfreunden, die nicht weniger gern mit Pseudonymen unterwegs sind, spürbar auf den Schlips getreten. Stattdessen nun hebelt er unser Grundrecht aus und forciert die Gesinnungspolizei. Erbärmlich, Herr Maas. Bettina Röhl hat uneingeschränkt recht: Ihr Anmaßung wird unerträglich! Sie sind Ihrem Amt in keiner Weise gewachsen. Tun Sie dem Rechtsstaat einen Gefallen und treten Sie zurück!
Genau das scheint nun offenbar dem Bundesminister und seinen Supportern nicht mehr zu genügen. Und da die Staatsanwaltschaften eben an die Gesetze gebunden sind, müssen jetzt nichtstaatliche „Zensurbehörden“ geschaffen werden, die sich außerhalb des Justizapparates befinden und damit aus der sachgerechten, rechtlichen Beurteilung eine Gesinnungspolizei machen, deren persönlicher Betrachtung es obliegt, was sie als „unzumutbar“ erachten und was nicht.
Quelle: http://www.rolandtichy.de/meinungen/die-zensurindustrie-auf-dem-vormarsch/
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