Samstag, 9. Januar 2016

Hessen und NRW: Polizei darf Vergehen von Flüchtlingen nicht öffentlich machen

Die deutschen Polizeibehörden haben offenbar die Anweisung bekommen, über Vergehen von Flüchtlingen nichts in die Öffentlichkeit zu geben. Straftaten mit Bezug zu Asylbewerbern würden sofort zu Seite gelegt, sagt ein Polizeibeamter aus Frankfurt/Main.
Die Polizei soll Vergehen von Flüchtlingen nicht melden. (Foto: dpa)
 Die Bild-Zeitung zitiert einen hochrangigen Polizeibeamten aus Frankfurt/Main: „Bei Straftaten von Tatverdächtigen, die eine ausländische Nationalität haben und in einer Erstaufnahmeeinrichtung gemeldet sind, legen wir den Fall auf dem Schreibtisch sofort zur Seite. Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solche Taten sollen beantwortet werden.“

Michael Schaich, Sprecher des hessischen Innenministeriums, sagt der Zeitung dazu: „Die Pressestellen-Leiter wurden darauf hingewiesen, dass das Thema ‚Flüchtlinge‘ von Rechtsextremisten instrumentalisiert werden könnte, um gezielt Stimmung gegen Schutzsuchende zu schüren.“

In NRW sollen laut Bild Vorfälle in und um Flüchtlingsheime nicht gemeldet werden – es sei denn, es handelt sich um Anschläge von Neonazis.
Unterdessen wurde ein neuer, schwerer Vorfall in Bielefeld bekannt: Das Westfalen-Blatt berichtet, dass sich zu Silvester 500 Männer gewaltsam Zutritt zu einer Diskothek verschafft und mehrere Frauen attackiert hätten. Die Polizei bestätigte den Vorfall.

Quelle: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/01/09/hessen-und-nrw-polizei-darf-vergehen-von-fluechtlingen-nicht-oeffentlich-machen/

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