Sonntag, 7. Februar 2016

Der Untergang der Titanic, Teil 2

Die RMS ("Royal Mail Ship") Titanic, seinerzeit das größte Schiff der Welt, kollidierte auf ihrer Jungfernfahrt von Southampton nach New York am 14. April 1912 mit einem Eisberg im Nordatlantik südöstlich von Neufundland. Nach gut zweieinhalb Stunden war alles vorbei: Der als unsinkbar geltende Ozeanriese versank in den eisigen Fluten und riss 1514 Menschen mit in den Tod. 710 Menschen überlebten.

An dieses berühmteste Unglück der Schifffahrtsgeschichte muss ich in diesen Tagen denken und mit Heinrich Heine seufzen: Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, ich kann nicht mehr die Augen schließen, und meine heißen Tränen fließen. Während den Dichter im Pariser Exil aber die zwölfjährige Trennung von der geliebten Mutter derart traurig stimmte, ist es bei mir der Gedanke an unser Land selbst, von dem Heine voller Überzeugung sagte:

Deutschland hat ewigen Bestand,

Es ist ein kerngesundes Land,

Mit seinen Eichen, seinen Linden,

Werd' ich es immer wiederfinden.

Nach Deutschland lechzt ich nicht so sehr,

Wenn nicht die Mutter dorten wär;

Das Vaterland wird nie verderben,

Jedoch die alte Frau kann sterben.

„Deutschland hat ewigen Bestand, es ist ein kerngesundes Land“. Das klingt fast wie die Juso-Vorsitzende Johanna Uekermann in einem „Welt“-Interview am 5. August 2015:   „Wir sind ein reiches Land“ und, auf die Frage, ob Deutschland mehr als die seinerzeit erwarteten „mehr als 400.000 Flüchtlinge“ verkraften könne: „Deutschland kann das verkraften. Andere Länder, die weniger gut aufgestellt sind als Deutschland, leisten noch viel mehr.“ Einzelheiten erfährt man leider nicht.

Nun bräuchte man sich mit der Aussage dieser jungen Frau nicht weiter aufzuhalten, wenn dies nicht offenbar auch die Auffassung „der mächtigsten Frau der Welt“ wäre, der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel, die am 22. November 2015 ihr zehnjähriges Dienstjubiläum als Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland feiern konnte. Merkel steht auf der Brücke der „MS Deutschland“ und schlägt alle Warnungen vor dem Eisberg „Flüchtlingskrise“ in den Wind, indem sie unbeirrt „Kurs hält“ und verkündet: „Wir schaffen das“.

 Bei genauerem Hinsehen erinnert die stolze „Deutschland“ allerdings eher an „Das Narrenschiff", dessen Verfasser, Sebastian Brant, 1494 schrieb:

Der ist ein Narr, der tragen will,

was ihm zu heben ist zuviel,

und der allein auf das bedacht,

was kaum von dreien wird vollbracht.

 Und:

Das ehrt ein Land so nah wie fern,

wenn ein Gerechter wird zum Herrn,

aber sobald ein Narr regiert,

so werden viel von ihm verführt.

Doch genug der Metaphern und des Versteckspiels. Reden wir Klartext. Gut, aber worüber denn!? Wir wissen ja noch nicht einmal, wie viele Menschen seit jenem unseligen Freitag, dem 4. September 2015, als Deutschland und Österreich ihre Grenzen für Flüchtlinge öffneten, zu uns gekommen sind. „Schon jetzt ist klar“, schrieb die „Welt“ am 17. September, "dieser Dammbruch hat einen Flüchtlingsstrom in Gang gesetzt, der so bald nicht zu stoppen sein wird“.

Die offiziellen Zahlen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in seinen Monatsberichten bekannt gibt, besagen wenig, da dort nur diejenigen Personen erfasst sind, die einen Asylantrag gestellt haben. Während dies 2014 "nur" 202.834 Personen waren, stieg die Zahl für 2015 um 135 Prozent auf 476.619. Innenminister Thomas de Maizière räumte Anfang Oktober 2015 ein, es sei derzeit "sehr schwer", ein Euphemismus für „unmöglich“, genaue Zahlen zu ermitteln: Ein "nicht unerheblicher Teil" der Flüchtlinge entziehe sich der Registrierung oder ziehe trotz Registrierung an einen anderen Ort weiter. In Baden-Württemberg sind nach einer Meldung vom 27. Januar 2016 rund 15.000 Flüchtlinge „unterwegs“, die nicht einmal registriert sind. Laut der offiziellen Prognose der Bundesregierung wurden 2015 rund 800.000 Flüchtlinge erwartet. In der Presse war aber unter Berufung auf geheim eingestufte Behördenberechnungen von 1,5 Millionen die Rede.

Wie kann die Kanzlerin unbeeindruckt die Formel „Wir schaffen das“ wiederholen, wenn noch nicht einmal bekannt ist, wie viele Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, geschweige denn, wie viele noch kommen werden? Denn die zynisch wirkende Hoffnung, dass der Winter den Flüchtlingsstrom eindämmen werde, hat sich, bisher jedenfalls, nicht erfüllt: Bis zum 28. Januar sind rund 54.000 Flüchtlinge in Deutschland angekommen. Zum Vergleich: Im gesamten Januar 2015 waren es knapp 1700. Allein Bayern zählte von Weihnachten bis zum 5. Januar 2016 mehr als 33.000 Flüchtlinge. Hinzu kommt dann noch das Problem des Familiennachzugs, dessen Konsequenzen noch völlig offen sind, da in der Regierungskoalition Streit über Umfang und Zeitpunkt herrscht. Jetzt haben sich zwar die drei Parteivorsitzenden (Merkel, Seehofer und Gabriel) auf eine zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs auch für Syrienflüchtlinge geeinigt. Man darf aber gespannt sein, wie lange diese Einigung hält.

Doch jenseits aller Zahlen ist klar: Die Aufgabe oder wie man gerne sagt „die Herausforderung“ ist gewaltig. Was bedeutet vor diesem Hintergrund die knappe, aber inhaltsschwere Aussage „Wir schaffen das“?

Die erste Frage lautet: Wer ist „wir“? Zunächst dachte natürlich jeder an „Deutschland“, bis Merkel die anderen europäischen Länder ins Spiel brachte. Die meistem lehnen es jedoch ab, Flüchtlinge aufzunehmen. Ob es gelingt, eine europäische Solidarität herzustellen, ist mehr als fraglich. Bleiben wir also erst mal in Deutschland. „Wir“ bedeutet hier Staat und Gesellschaft, wobei Staat für Bund, Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden steht. Gesellschaft umfasst neben jedem Einzelnen die gesellschaftlichen Organisationen wie Rotes Kreuz, THW, Caritas, Diakonie und viele andere. Doch staatliche und gesellschaftliche Institutionen arbeiten nicht von selbst, sondern durch Menschen, „Personal“, zahlenmäßig ausreichend und fachlich qualifiziert. Daran fehlt es bei allen betroffenen Einrichtungen.

Um abzuschätzen, was hier auf uns zukommt, muss man „das“, was wir schaffen wollen und müssen, näher betrachten. Hier empfiehlt sich eine stufenweise Einteilung:

Aufnahmeverfahren

Allein die aufenthaltsrechtliche Behandlung der Flüchtlinge stellt die betroffenen Behörden vor schier unlösbare Aufgaben. Wer muss hier was tun?

Registrierung

Nach § 18 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) ist ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsucht, unverzüglich an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung (Landeserstaufnahmestelle, LEA) zur Meldung weiterzuleiten. Zuvor hat die Grenzbehörde ihn nach Absatz 5 erkennungsdienstlich zu behandeln. Dort kann er auch seinen Asylantrag stellen, der an die der jeweiligen LEA zugeordnete Außenstelle des BAMF weitergeleitet wird. Eine solche sollte bei jeder LEA mit mindestens 500 Unterbringungsplätzen eingerichtet sein (§ 5 Abs. 3 S. 1 AsylG). In Baden-Württemberg bestehen LEAs in Karlsruhe (mit Außenstelle in Mannheim), Meßstetten und Ellwangen. Daneben gibt es noch so genannte Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtungen (BEAs) in zehn Orten, z.B. in Freiburg-Haslach.

Angesichts der schieren Masse der Flüchtlinge sind diese jedoch nicht an den Grenzen erfasst worden, sondern per Zug oder Bus in die Städte und Landkreise, vor allem in Bayern, geströmt, von wo sie von den Kommunen in die LEAs weitergeleitet werden. In den Außenstellen des BAMF bei den LEAs werden sie registriert und erkennungsdienstlich behandelt (Personalien, Fotos, Fingerabdrücke) und medizinisch untersucht. Nach der Registrierung werden ihre Daten im System EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) erfasst und an die Europäische Datenbank für Fingerabdrücke EURODAC weitergeleitet. Diese Verpflichtung jedes Mitgliedstaates beruht auf Artikel 4 Absatz 1 der VERORDNUNG (EG) Nr. 2725/2000 DES RATES vom 11. Dezember 2000 und umfasst folgende Daten (Artikel 5 Absatz 1):

a) Herkunftsmitgliedstaat, Ort und Zeitpunkt der Stellung des Asylantrags;

b) Fingerabdruckdaten;

c) Geschlecht;

d) vom Herkunftsmitgliedstaat verwendete Kennnummer;

e) Zeitpunkt der Abnahme der Fingerabdrücke;

f) Zeitpunkt der Übermittlung der Daten an die Zentraleinheit;

g) Zeitpunkt der Eingabe der Daten in die zentrale Datenbank;

h) Angaben zu dem/den Empfänger(n), an den/die die Daten übermittelt wurden, sowie Zeitpunkt(e) der Übermittlung(en).

Das klingt nach einem durchaus geordneten Verfahren, das in der Praxis jedoch gänzlich anders aussehen kann, wie insbesondere die Verhältnisse am Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso), der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Berlin, zeigen. Dort warten die Flüchtlinge tage- und wochenlang auf ihre Registrierung, weil einfach nicht genügend Personal vorhanden ist. Bund und Länder versuchen, die Lücken dadurch zu schließen, dass Personal von anderen Behörden (z.B. Finanzämtern) abgezogen wird. Doch abgesehen davon, dass dieses erst auf die neuen Aufgaben vorbereitet werden muss, fehlt es dann natürlich in den Herkunftsbehörden.

Unterbringung und Verpflegung

Die LEAs verfügen über eine bestimmte Anzahl unterschiedlicher Unterbringungsmöglichkeiten (feste Gebäude, Container, Hallen, Zelte u.a.), wo die Flüchtlinge untergebracht und versorgt werden. Die Baulichkeiten sind häufig überbelegt (so lebten beispielsweise in der LEA Ellwangen, die für 1.000 Flüchtlinge ausgelegt war, zeitweise 4.500 Menschen), so dass Verhältnisse entstehen, die als „menschenunwürdig“ (Artikel 1 Abs. 1 GG) kritisiert werden. Wurde noch zu Beginn der Flüchtlingswelle die Unterbringung in Zelten als nicht akzeptabel bezeichnet, ist diese jetzt mehr und mehr unvermeidbar.

Nach mehreren Wochen/Monaten in den LEAs werden die Flüchtlinge anhand einer Quotenregelung einem Stadtkreis/einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis zugewiesen. Die Unterbringung erfolgt dort in der Regel in Flüchtlingsunterkünften oder angemieteten Räumlichkeiten.

Nur anerkannte Asylbewerber oder Menschen, die bereits seit zwei Jahren in Deutschland leben, dürfen sich eine private Unterkunft suchen.

Die Verpflegung in den LEAs wird in der Regel von professionellen Catering-Unternehmen geliefert, die auf die Speisegewohnheiten der Flüchtlinge soweit wie möglich Rücksicht nehmen (Schweinefleisch!). Hinweisschilder in fünf Sprachen (darunter Arabisch) sollen den Bewohnern die Orientierung erleichtern: 

Kleidung, Spielzeug und Toilettenartikel werden vielfach gespendet, müssen aber gelagert, verwaltet und verteilt werden. Dies geschieht häufig durch freiwillige Helfer, die den Flüchtlingen auch sonst mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Die folgenden Ausführungen sind teilweise der Website des BAMF entnommen, ohne dass dies im Einzelnen kenntlich gemacht ist.

Asylverfahren

Rechtlich gesehen, kann von den 1,5 Millionen Menschen, die im letzten Jahr zu uns gekommen sind, niemand einen Asylanspruch geltend machen, da sie Deutschland auf dem Landweg nur aus einen sicheren Drittstaat (§ 26a AsylG) erreicht haben können. Dieser Umstand schließt aber den Asylanspruch nach Artikel 16a Absatz 2 Satz 1 GG aus. Gleichwohl ist stets vom Asylantrag und Asylverfahren die Rede.

Außer dem Status als Asylbewerber gibt es noch den als „Flüchtling“ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, den § 3 Abs. 1 AsylG so definiert:

(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich

1.   aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

2.    außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet,

       a)   dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will oder

       b)    in dem er als Staatenloser seinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt hatte und in das er nicht zurückkehren kann oder wegen dieser Furcht nicht zurückkehren will.

Verfolgungsgründe nach der GFK sind also nur „Rasse“ (auf die Problematik dieses Begriffs kann in diesem Zusammenhang nicht eingegangen werden), „Religion“, „Nationalität“, die „politische Überzeugung“ sowie die „Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“. Die Furcht vor Bürgerkrieg fällt nicht unter diese Bestimmung.

Das bedeutet allerdings nicht, dass „Bürgerkriegsflüchtlinge“ schutzlos wären. Vielmehr gilt für sie die „RICHTLINIE 2004/83/EG DES RATES vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes“. Nach dieser Richtlinie genießt ein Ausländer so genannten subsidiären Schutz, dessen Voraussetzungen in § 4 Abs. 1 AsylG wie folgt beschrieben werden:

(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

1.    die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,

2.    Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder

3.   eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

Der „innerstaatliche bewaffnete Konflikt“ ist ein Synonym für Bürgerkrieg.

Bis das BAMF festgestellt hat, ob jemand den Status als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzbedürftiger beanspruchen kann, können Monate, manchmal sogar Jahre vergehen. Denn jeder Fall muss einzeln geprüft werden.

Einem Antragsteller, der als Asylberechtigter anerkannt worden ist, wird von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis mit dreijähriger Gültigkeit ausgestellt; gleiches gilt, wenn ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist. Nach den drei Jahren wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn das BAMF der Ausländerbehörde mitgeteilt hat, dass die Asylberechtigung bzw. die Flüchtlingsfeststellung nicht zu widerrufen oder zurückzunehmen ist. Ein Widerruf oder eine Rücknahme der positiven Entscheidung kann auch später noch erfolgen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen; die Entscheidung darüber liegt (sofern keine schwerwiegenden strafrechtlich relevanten Gründe vorliegen) im Ermessen des Bundesamtes.

Wer als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wird, erhält von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis mit einjähriger Gültigkeit, die für jeweils zwei Jahre verlängert wird. Nach sieben Jahren kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden, sofern weitere Voraussetzungen (wie z. B. die Sicherung des Lebensunterhalts und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache) erfüllt sind. Eine vorherige Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob der subsidiäre Schutz zu widerrufen oder zurückzunehmen ist, muss nicht generell erfolgen, ist aber bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte möglich.

Während der Dauer des Asylverfahrens gilt grundsätzlich ein Arbeitsverbot: § 61 AsylG:

(1) Für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf der Ausländer keine Erwerbstätigkeit ausüben.

(2) Im Übrigen kann einem Asylbewerber, der sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhält, abweichend von § 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. ... Einem Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a, der nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt hat, darf während des Asylverfahrens die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden.

Ein grafische Darstellung des Ablaufs des Asylverfahrens findet man hier.

Ausweisung/Abschiebung

Für den Fall, dass der Asylbewerber nicht als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt wird, ihm weder subsidiärer Schutz gewährt noch für ihn ein Abschiebungsverbot festgestellt wird und er auch aus keinem anderen Grund (z. B. Eheschließung) einen Aufenthaltstitel besitzt, erlässt das BAMF zusammen mit der Entscheidung über den Asylantrag eine Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung. Wird der Asylantrag als (einfach) unbegründet abgelehnt, wird dem Asylbewerber eine Ausreisefrist von 30 Tagen gesetzt. Bei einer Ablehnung des Asylantrages als unbeachtlich oder als "offensichtlich unbegründet" beträgt die Ausreisefrist dagegen nur eine Woche. Soll der Ausländer in einen sicheren Drittstaat oder in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat abgeschoben werden, ordnet das Bundesamt die Abschiebung in diesen Staat an, sobald feststeht, dass diese durchgeführt werden kann. Der Vollzug der Abschiebungsandrohung und Abschiebungsanordnung liegt nicht mehr in der Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, sondern bei den Bundesländern. Diese werden in der Regel durch ihre Ausländerbehörden tätig.

In der Praxis können der Abschiebung zahlreiche Hindernisse entgegenstehen, die dazu führen, dass Ausländer, die zur Ausreise verpflichtet sind und gegen die eine Abschiebeanordnung vorliegt, sich noch jahrelang im Bundesgebiet aufhalten.

Kosten

Die Kosten, die durch die Flüchtlinge verursacht werden, lassen sich nicht exakt bestimmen, da diese von Faktoren abhängen, die teilweise nicht bekannt oder nicht abschätzbar sind. Außerdem lassen sich die Kosten nicht immer eindeutig zuordnen, wie etwa bei neu einzustellendem Personal für das BAMF, den Kindergärten und Kindestagesstätten, den Schulen, Sicherheitskräften und weiteren Einrichtungen.

Zeit Online meldete am 1. Februar 2016 „Flüchtlinge kosten Deutschland 50 Milliarden Euro“.

Unterbringung, Verpflegung sowie Integrations- und Sprachkurse für Flüchtlinge werden den Staat nach einer Prognose des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) 2016 und 2017 knapp 50 Milliarden Euro kosten.

Im laufenden Jahr fielen für Unterbringung und Verpflegung von rund 1,5 Millionen Asylbewerbern 17 Milliarden Euro an, berichtete die Rheinische Post unter Berufung auf eine IW-Studie. Hinzu kämen weitere fünf Milliarden Euro für Sprach- und Integrationskurse.

Im kommenden Jahr erhöhen sich die Unterbringungskosten dem Bericht zufolge auf 22,6 Milliarden Euro, wenn die Zahl der Migranten auf 2,2 Millionen steigt. Zusammen mit den Integrationskosten fielen 27,6 Milliarden Euro im Jahr 2017 an, zitierte das Blatt aus der Prognose des arbeitgebernahen Instituts.

Das sind gewaltige Summen, insbesondere wenn man bedenkt, dass Kommunen heute schon Schwimmbäder schließen, weil ihnen das Geld für deren Unterhaltung fehlt, dass sich ein Großteil der Straßen und Brücken in einem problematischen Zustand befindet, für dessen Behebung nicht genügend Geld da ist, obwohl die deutschen Autofahrer nach einer Meldung der Welt vom 10. November 2013 knapp 47 Milliarden Euro an den Staat gezahlt haben (LKW-Maut 3,3 Mrd., Mineralölsteuer 35 Mrd., Kfz-Steuer 8,5 Mrd.), von der völlig unzureichenden Ausstattung der Bundeswehr ganz zu schweigen, um nur drei Beispiele herauszugreifen. Wo sollen also die 50 Milliarden herkommen, insbesondere wenn der Bundesfinanzminister an der „schwarzen Null“ festhält, also keine neuen Schulden machen will, und Steuererhöhungen allein schon wegen der fünf Landtagswahlen in diesem Jahr und der Bundestagswahl und drei Landtagswahlen im kommenden Jahr unwahrscheinlich sind?

Hinzu kommt, dass nicht erkennbar ist, welche Kosten einbezogen wurden und welche nicht. So wurden allein im Schulbereich für das Jahr 2015 rund 300.000 Flüchtlingskinder erwartet. „Schon wenn 200.000 Schüler kommen und wir alle qualifizieren wollen, dann brauchen wir etwa 16.000 zusätzliche Lehrer“, sagte die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Marlies Tepe, gegenüber der Welt. Auch der Deutsche Lehrerverband fordert von den Ländern wegen der steigenden Flüchtlingszahlen erhebliche Neueinstellungen: Josef Kraus rechnet mit einem Bedarf von 15.000 bis 20.000 zusätzlichen Lehrkräften. Die Kosten dafür wären enorm: ein Lehrer kostet Minimum 50.000 Euro im Jahr. Da nehmen sich die 8.500 Neustellen für das BAMF (in 2015/16) geradezu wie die berühmten „Peanuts“ aus (ganz abgesehen davon, dass neue Stellen ja nicht gleichbedeutend sind mit sofort einsetzbarem qualifizierten Personal).

Bei all dem sind die nichtmonetären Folgen noch gar nicht berücksichtigt: Wie ändert sich die Struktur der Klassen durch den Neuzugang an Flüchtlingskinder? Werden diese nicht die Aufmerksamkeit der Lehrkräfte zum Nachteil der übrigen beanspruchen? Könnte dadurch das Bildungsniveau, das die Wirtschaft bereits heute beklagt, noch weiter sinken? Werden Eltern, die es sich leisten können, ihre Kinder in noch größerem Maße auf Privatschulen schicken, als dies heute schon geschieht?

Wie kann jemand allen Ernstes behaupten, dass wir das (und noch einiges mehr) alles schaffen? Und vor allem: Wann ist es geschafft?

Kindergärten

Von den Kindergärten und Kindertagesstätten war bisher noch gar nicht die Rede. Nach einer Meldung der „Welt“ vom 23. September 2015 schätzt das Bundesfamilienministerium den zusätzlichen kurzfristigen Bedarf an Kita-Plätzen für Flüchtlingskinder auf 68.000. Und das, obwohl der bisher bestehende gesetzlich garantierte Anspruch auf einen Kitaplätz nicht überall erfüllt werden kann. Dabei ist noch völlig unberücksichtigt, dass viele Kinder durch all das, was sie bis zur Ankunft in Deutschland erlebt haben, traumatisiert sind und psychologischer Betreuung bedürfen, was zusätzliches Personal und weitere Kosten bedeutet.

Außerdem könnten fehlende Impfungen ein noch gar nicht abzuschätzendes Problem mit sich bringen. Einmal werden in den Herkunftsländern der Flüchtlinge keineswegs alle Kinder geimpft. Zum anderen wird sich in vielen Fällen gar nicht oder nur mit großem Aufwand feststellen lassen, ob ein Kind geimpft wurde oder nicht. Die gesundheitlichen und finanziellen Folgen dieser Situation lassen sich noch nicht einmal ansatzweise abschätzen.

Schulen

Willkommensklassen, offiziell „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ genannt, sind die früheren „Ausländerklassen“. Kämen Schüler ohne Deutschkenntnisse gleich in reguläre Klassen, wäre dort ein vernünftiger Unterricht weder für sie noch für die anderen Kinder möglich. Bei einer unbekannten Zahl von Flüchtlingskindern handelt es sich zudem um Analphabeten. Hinzu kommen die bekannten Probleme zwischen den unterschiedlichen Ethnien und Religionsgruppen, von denen niemand wirklich sagen kann, wie sie gelöst werden und ob sie sich überhaupt lösen lassen. Ein Konfliktpotential, das weit über den schulischen Bereich hinaus wirkt.

Arbeitsvermittlung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht nach Presseberichten davon aus, dass die Eingliederung von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt ein langwieriger Prozess sein wird. "Wir sollten nicht zu hohe Erwartungen haben", sagte das neue BA-Vorstandsmitglied Detlef Scheele der Süddeutschen Zeitung. "Wenn es gut läuft, werden im ersten Jahr nach der Einreise vielleicht zehn Prozent eine Arbeit haben, nach fünf Jahren ist es die Hälfte, nach 15 Jahren 70 Prozent."

Dabei geht es nicht nur um die fachliche Ausbildung, die den Einsatz entsprechend den deutschen Standards ermöglicht, sondern auch um Sprach- und Kulturvermittlung. Das „archaische“ Familien- und Frauenbild, das vielfach bei Flüchtlingen aus islamischen Ländern vorherrscht, lässt sich nur schwer und in vielen Fällen vermutlich gar nicht verändern, was zu weiteren Problemen in der Arbeitswelt einer modernen Gesellschaft führt. Der Islamwissenschaftler Ralph Ghadban sprach deshalb kürzlich vom „importierten Mittelalter“.

Sicherheit und Justiz

Auch die Sicherheitsorgane werden durch die Flüchtlinge vor völlig neue Aufgaben gestellt und zwar sowohl durch die Kriminalität der Flüchtlinge wie gegen diese. Sie sind also Täter und Opfer zugleich. Die Rolle als Täter wurde bisher aus Gründen der political correctness gerne heruntergespielt, lässt sich aber nach den Vorgängen am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht nicht länger unter der Decke halten. Die Bildung so genannter no-go-areas oder rechtsfreier Räume war bisher ein tabuisiertes Thema, wird sich aber künftig ebenfalls nicht länger leugnen lassen. Dass das Vorhandensein solcher Räume keineswegs unvermeidlich ist, zeigt das entschlossene Vorgehen der Polizei in Duisburg-Marxloh. Nur: Auch im Bereich von Sicherheit und Justiz besteht ein gewaltiger Personalbedarf.

Nur kann natürlich niemand mit einer solchen Aussage etwas anfangen. Der Berliner Tagesspiegel vom 14. Januar 2016 hat die Sache auf den Punkt gebracht:

Das Problem ist nur: Wie viele Mitarbeiter, wie viele Stellen genau müssen es denn sein? Nachfragen bei Verdi und Beamtenbund führen nicht zu konkreten Zahlen. Auch Städtetag und Landkreistag forschen noch. Die Sache ist aber wohl recht einfach: Niemand kann derzeit seriös beziffern, um welche Dimensionen es konkret geht. Schließlich hängt der tatsächliche Bedarf von der weiteren Entwicklung ab. Die aber kennt man nicht. Kommen 2016 noch mehr Flüchtlinge? Werden es weniger? Wie viele bleiben auf Dauer, wie viele kehren zurück in ihre Heimat? Man ist auf Prognosen angewiesen. Und die liegen oft im Ungefähren. Darauf baut niemand gerne Personalentwicklungspläne. [Falscher Begriff, gemeint ist Personalplanung]

Trotzdem muss die Politik handeln und kann nicht einfach abwarten, bis bessere Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stehen. In einer solchen Situation macht man am besten ein Gesetz, damit die Bürger sehen, dass Regierung und Parlament „handlungsfähig“ sind und die Lage „im Griff haben“.

Also hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen. Das Gesetz ist am 23.10.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und ist somit ab dem 24.10.2015 wirksam.

Entlastung der Länder

Der Bund entlastet die Länder erheblich und übernimmt die Kosten für die Asylbewerber in Höhe einer Pauschale von 670 Euro pro Monat. Diese Kostenübernahme beginnt mit dem Tag der Erstregistrierung und endet bei Abschluss des Verfahrens. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt zur Zeit bei rund fünf Monaten. Angestrebt ist die Beschleunigung der Verfahren.

Fehlanreize vermeiden

Fehlanreize bei Menschen ohne Bleibeperspektive sollen vermieden werden. Der bisherige Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse soll künftig möglichst in Sachleistungen gewährt werden. Dies gilt für den gesamten Zeitraum, den die Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen. Geldleistungen werden höchstens einen Monat im Voraus gezahlt.

Sichere Herkunftsstaaten

Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt, um die Asylverfahren der Staatsangehörigen dieser Länder weiter zu beschleunigen. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt.

Integrationskurse und Beschäftigung

Wer eine gute Bleibeperspektive hat, soll frühzeitig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu müssen vor allem gute Deutschkenntnisse vorhanden sein. Deshalb öffnet der Bund für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und stellt dafür mehr Mittel bereit. Außerdem sollen die Integrationskurse besser mit den berufsbezogenen Sprachkursen der Bundesagentur für Arbeit vernetzt werden.

Unterkünfte schneller bauen

Ein Teil des Gesetzes zur Asylverfahrensbeschleunigung betrifft auch Änderungen im Bauplanungsrecht. Damit wird die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren beschleunigt. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.

Hilfen für minderjährige Flüchtlinge

Auch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wurde beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Situation von jungen Flüchtlingen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, zu verbessern. Um zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten für eine angemessene Versorgung gibt, wird es künftig eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht geben. Das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Das sind durchaus wichtige Maßnahmen. Wieweit sie zur Problemlösung beitragen, bleibt abzuwarten. Die Erfahrung hat immer wieder gezeigt: Gesetze zu erlassen ist eine Sache, sie auch zu vollziehen eine andere.

Sicher gibt es noch eine Reihe weiterer Problembereiche, die hier nicht angesprochen wurden. Doch bereits die bisherigen Ausführungen zeigen: Das Wort der Kanzlerin „Wir schaffen das“ wurde offenbar in der Euphorie geboren, als Flüchtlinge bei ihrer Ankunft auf dem Münchener Hauptbahnhof mit Applaus empfangen wurden, was schnell zur „Willkommenskultur“ hochstilisiert wurde. In der Alltagspraxis unter Einbeziehung aller betroffenen Aufgabenbereiche stellt sich die „Herausforderung“ als wesentlich größer dar, als Merkel und viele andere vermutlich gedacht haben.

Deswegen hat die Bundeskanzlerin schon seit einiger Zeit ihren Kurs in der Flüchtlingspolitik insofern geändert, als sie nicht mehr das „freundliche Gesicht“, sondern zunehmend die Parolen „Fluchtursachen bekämpfen“, „Außengrenzen sichern“ und „Flüchtlingszahlen reduzieren“ in den Vordergrund stellt. Ja, die Bundesregierung warnt sogar auf Plakaten in der Hauptstadt Afghanistans vor der Einreise nach Deutschland, das Leben hier sei nicht so einfach, wie Schleuser Ausreisewilligen weismachen wollten.

Kehren wir noch einmal zurück zum Ausgangspunkt, dem Untergang der Titanic. Die Ursachen für die Katastrophe lagen teilweise vor der Kollision. Die Zahl der Rettungsboote reichte für alle an Bord befindlichen Personen nicht aus, weil nicht diese Zahl, sondern die Tonnage des Schiffes für die Bemessung maßgeblich war. Danach hatte die Titanic sogar mehr Rettungsboote als gesetzlich vorgeschrieben war. Hinzu kam dann im Zeitpunkt des Unglücks, dass einige Boote nur unzureichend besetzt wurden (also mit weniger statt der maximal möglichen Personenzahl): Von den vorhandenen 1.178 Rettungsbootplätzen wurden nur 710 genutzt. Die Kollision erfolgte um 23:40; um 0:45 wurden die ersten Rettungsboote zu Wasser gelassen. Die Behauptung, das Ruder sei für die Größe des Schiffes zu klein gewesen, hat sich als nicht haltbar erwiesen.

Die Parallelen zur gegenwärtigen Flüchtlingspolitik sind unübersehbar: Die Entwicklung war absehbar, wurde aber einfach zu lange ignoriert. Dann wollte man einen guten Eindruck machen und ließ alle herein. Begründung: Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land. Jetzt hat die Realität die Kanzlerin und die gesamte so genannte politische Elite eingeholt und man rudert zurück – freundliches Gesicht hin oder her. „Kollektive ... lernen äußerst ungern“, lässt Hans Magnus Enzensberger seinen Herrn Zett sagen, „Sie kapieren erst dann etwas, wenn der Druck derart zunimmt, dass ihnen kein anderer Ausweg mehr übrig bleibt.“ Man kann nur hoffen, dass es dann nicht zu spät ist.

Quelle: http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/der_untergang_der_titanic_teil_2

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