Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Kiel. Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, das den Kieler Nachrichten vorliegt. Ein Sprecher von Innenminister Stefan Studt (SPD) lehnte am Abend eine Stellungnahme ab. Die Polizei äußert sich um 14 Uhr bei einer Pressekonferenz zu dem Papier.
Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine „gemeinsame Erörterung“ von Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft „hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen“. Es wird festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt „Probleme in der polizeilichen Praxis“ bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden. Es sei „regelmäßig problematisch“ zu beurteilen, ob „strafprozessuale Maßnahmen“ bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien. Deshalb sei es zu der Besprechung gekommen, an der laut Papier neben Thomas Bauchrowitz, dem Chef der Polizeidirektion Kiel, auch der Leiter der Kieler Staatsanwaltsschaft, Peter Schwab, teilgenommen hat.
Landesweite Initiative
Solange es keine landesweite Regelung gebe, richte man sich „vorläufig“ nach folgenden Leitlinien, heißt es wörtlich: „Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden...)“ bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung „regelmäßig aus“. Es sei denn, ohne Einsatz eines Dolmetschers gebe es Hinweise auf den Unterbringungsort des Flüchtlings. Bei „höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls)“ sei Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten. Da sich die Beschuldigten „regelmäßig auf der Flucht“ befänden, könne ein Antrag auf Haftbefehl erfolgreich sein.
Bauchrowitz werde eine Initiative für eine landesweite Regelung auch in Richtung Landes-Innenministerium starten, heißt es weiter. Dort lehnte Sprecher Patrick Tiede jeden Kommentar ab und verwies auf die Polizeidirektion Kiel. Auch Bauchrowitz’ Behörde beantwortete eine Anfrage nicht. Der Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, Karl-Hermann Rehr, äußerte sich bestürzt. „Diese Weisung ist die Resignation des Rechtsstaates. Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang, der hier ausgesetzt wird.“
Quelle: http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Kiel/Nachrichten-aus-Kiel/Fluechtlingserlass-Kiel-Ladendiebstahl-ohne-Strafe
Kiel. Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, das den Kieler Nachrichten vorliegt. Ein Sprecher von Innenminister Stefan Studt (SPD) lehnte am Abend eine Stellungnahme ab. Die Polizei äußert sich um 14 Uhr bei einer Pressekonferenz zu dem Papier.
Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine „gemeinsame Erörterung“ von Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft „hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen“. Es wird festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt „Probleme in der polizeilichen Praxis“ bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden. Es sei „regelmäßig problematisch“ zu beurteilen, ob „strafprozessuale Maßnahmen“ bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien. Deshalb sei es zu der Besprechung gekommen, an der laut Papier neben Thomas Bauchrowitz, dem Chef der Polizeidirektion Kiel, auch der Leiter der Kieler Staatsanwaltsschaft, Peter Schwab, teilgenommen hat.
Landesweite Initiative
Solange es keine landesweite Regelung gebe, richte man sich „vorläufig“ nach folgenden Leitlinien, heißt es wörtlich: „Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden...)“ bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung „regelmäßig aus“. Es sei denn, ohne Einsatz eines Dolmetschers gebe es Hinweise auf den Unterbringungsort des Flüchtlings. Bei „höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls)“ sei Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten. Da sich die Beschuldigten „regelmäßig auf der Flucht“ befänden, könne ein Antrag auf Haftbefehl erfolgreich sein.
Bauchrowitz werde eine Initiative für eine landesweite Regelung auch in Richtung Landes-Innenministerium starten, heißt es weiter. Dort lehnte Sprecher Patrick Tiede jeden Kommentar ab und verwies auf die Polizeidirektion Kiel. Auch Bauchrowitz’ Behörde beantwortete eine Anfrage nicht. Der Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, Karl-Hermann Rehr, äußerte sich bestürzt. „Diese Weisung ist die Resignation des Rechtsstaates. Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang, der hier ausgesetzt wird.“
Quelle: http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Kiel/Nachrichten-aus-Kiel/Fluechtlingserlass-Kiel-Ladendiebstahl-ohne-Strafe
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