Bis heute hat sich kein Dokument gefunden, in dem die Grenzsoldaten der DDR schriftlich angewiesen wurden, auf jeden zu feuern, der versuchte, den Arbeiter- und Bauernstaat über die Grenze gen Westen zu verlassen. Keinem Grenzer wurde ein solcher „Schießbefehl“, unterzeichnet von Ulbricht, Honecker oder Mielke, jemals in die Hand gedrückt. Die „Mauertoten“, die es dennoch gab - 138 nach den bisherigen Erkenntnissen -, müssten demnach der Schießwütigkeit und dem Übereifer einzelner Soldaten zum Opfer gefallen sein. Die politische Führung indes wusch ihre Hände in Unschuld; sie hatte nichts unterschrieben.
So ein Quark, werden Sie jetzt sagen. Wusste doch jeder, was er zu tun hatte, auch wenn die Anweisung nicht ausdrücklich in schriftlicher Form erteilt wurde. Richtig, solche Erklärungen sind der blanke Unsinn, Ammenmärchen für die Bedarften. Wo eine politische Klasse die Gesellschaft nach ihren Vorstellungen auf Linie bringt, indem sie die Menschen übertölpelt oder einschüchtert, muss sie keinen Ukas erlassen. Die Staatsdiener gehorchen von selbst. Ohne den vorauseilenden Gehorsam wären sie aufgeschmissen. Wer diesen inneren Befehlsnotstand nicht wahrhaben will, weil er glaubt, jedes Staatsverbrechen bedürfe der schriftlich und namentlich verfügten Anweisung, ist vielleicht naiv, manchmal ahnungslos, meist aber nur dümmer als die Polizei erlaubt: ein Untertan unseligen Angedenkens.
Und dennoch geschieht immer wieder das Gleiche. Auch in unserer repräsentativen Demokratie will die politische Kaste den Bürger weiter für dumm verkaufen, gerade eben wieder.
Nein, sagte Peter Beuth, der christdemokratische Innenminister Hessens, gestern im Landtag, nein, es gäbe keinen „Maulkorb-Erlass“, der die Polizei verpflichte, Straftaten zu verheimlichen, wenn sie von Zuwanderern, den „Flüchtlingen“ begangen wurden.
Genötigt worden war er zu dieser Erklärung durch die BILD-Zeitung. Sie hatte tags zuvor gleich von mehreren Vorfälle berichtet, über die die Polizei den Mantel des Schweigens deckte. Unter anderem ging es um einen Prügelei in Bensheim an der Bergstraße. Sechs Asylbewerber hatten einen Mann auf der Straße derart vermöbelt, dass er nachher stationär behandelt werden musste.
Wie andere Fälle mehr wurde auch dieser mit keinem Wort in den laufend erscheinenden Polizeiberichten erwähnt. Statt dessen gab es eine interne Meldung, versehen mit dem Vermerk „VS - Nur für den Dienstgebrauch“, weshalb denn der Innenminister umgehend Ermittlungen in die Wege leitete, um dem Verdacht des „Geheimnisverrates“ nachzugehen, einerseits. Andererseits verwahrte er sich entschieden gegen den Verdacht, die Einstufung des Bensheimer Vorfalls als Verschlusssache habe etwas damit zu tun, dass es sich bei den Tätern um Asylbewerber handelt.
Schließlich könne bei über 400 000 Straftaten jährlich die Öffentlichkeit nicht über jede unterrichtet werden. Das übersteige die Möglichkeiten der polizeilichen Pressearbeit. Da komme es vielmehr auf die „Einzelfall-Abwägung“ an. Was das heißt, offenbarte am selben Tag eine Blick in das „Darmstädter Echo“, wo über den Diebstahl „einer rund 150 Kilogramm schweren Baggerschaufel“ im Wert von 3000 Euro berichtet wurde. Abschließend hieß es, „Hinweise“ zum Tathergang würde „die Polizei unter 06151-963810 entgegen“ nehmen. Ganz anders bei dem Vorfall in Bensheim. Da habe man die Ermittlung nicht durch eine zu frühe Veröffentlichung des Geschehens gefährden wollen, log der Minister nachher.
Wo schon ein solches Reglement herrscht, bedarf es des schriftlichen Erlasses zu Vertuschung dessen, was Zweifel an der politischen Linie wecken könnte, so wenig wie seinerzeit beim Grenzregime in der DDR. Natürlich lässt sich die Schwere der Taten heute nicht mit dem staatlich gewünschten Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze seinerzeit vergleichen. Die Methoden zur Verneblung der Verantwortung aber sind die gleichen.
Spuren werden nicht hinterlassen, erst recht nicht schwarz auf weiß. Jeder „Maulkorb-Erlass“ wäre nur unnütz belastender Papierkram, wo so hierarchisch „durchregiert“ wird, wie es Angela Merkel beim ihrem Amtsantritt 2005 versprach. In dem Moment, da sie die „Willkommenskultur“ zur Staatsdoktrin erhob, musste ohnehin für jeden Beamten klar sein, dass nichts nach außen dringen darf, was die Entscheidung der Kanzlerin in Frage stellen würde. Vor das Gesetz, an das sich der Staatsdiener de jure halten müsste, rückte de facto der politische Wille - suggestiv von oben nach unten durchgestellt, aber nicht dokumentarisch belegbar.
Die Methoden dieser verschleierten Herrschaft scheinen sich nach wie vor zu bewähren. Angela Merkel jedenfalls sind sie bestens vertraut. Souverän verfügt sie über das Know-how für die autokratische Auszehrung des Rechtsstaates. Es ist das Erbteil ihrer kommunistischen Lehrmeister, ein Pfund, mit dem sie wuchern kann, solange sich die Bürger für dumm verkaufen lassen.
Quell: http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/wo_merkels_know_how_herkommt
So ein Quark, werden Sie jetzt sagen. Wusste doch jeder, was er zu tun hatte, auch wenn die Anweisung nicht ausdrücklich in schriftlicher Form erteilt wurde. Richtig, solche Erklärungen sind der blanke Unsinn, Ammenmärchen für die Bedarften. Wo eine politische Klasse die Gesellschaft nach ihren Vorstellungen auf Linie bringt, indem sie die Menschen übertölpelt oder einschüchtert, muss sie keinen Ukas erlassen. Die Staatsdiener gehorchen von selbst. Ohne den vorauseilenden Gehorsam wären sie aufgeschmissen. Wer diesen inneren Befehlsnotstand nicht wahrhaben will, weil er glaubt, jedes Staatsverbrechen bedürfe der schriftlich und namentlich verfügten Anweisung, ist vielleicht naiv, manchmal ahnungslos, meist aber nur dümmer als die Polizei erlaubt: ein Untertan unseligen Angedenkens.
Und dennoch geschieht immer wieder das Gleiche. Auch in unserer repräsentativen Demokratie will die politische Kaste den Bürger weiter für dumm verkaufen, gerade eben wieder.
Nein, sagte Peter Beuth, der christdemokratische Innenminister Hessens, gestern im Landtag, nein, es gäbe keinen „Maulkorb-Erlass“, der die Polizei verpflichte, Straftaten zu verheimlichen, wenn sie von Zuwanderern, den „Flüchtlingen“ begangen wurden.
Genötigt worden war er zu dieser Erklärung durch die BILD-Zeitung. Sie hatte tags zuvor gleich von mehreren Vorfälle berichtet, über die die Polizei den Mantel des Schweigens deckte. Unter anderem ging es um einen Prügelei in Bensheim an der Bergstraße. Sechs Asylbewerber hatten einen Mann auf der Straße derart vermöbelt, dass er nachher stationär behandelt werden musste.
Wie andere Fälle mehr wurde auch dieser mit keinem Wort in den laufend erscheinenden Polizeiberichten erwähnt. Statt dessen gab es eine interne Meldung, versehen mit dem Vermerk „VS - Nur für den Dienstgebrauch“, weshalb denn der Innenminister umgehend Ermittlungen in die Wege leitete, um dem Verdacht des „Geheimnisverrates“ nachzugehen, einerseits. Andererseits verwahrte er sich entschieden gegen den Verdacht, die Einstufung des Bensheimer Vorfalls als Verschlusssache habe etwas damit zu tun, dass es sich bei den Tätern um Asylbewerber handelt.
Schließlich könne bei über 400 000 Straftaten jährlich die Öffentlichkeit nicht über jede unterrichtet werden. Das übersteige die Möglichkeiten der polizeilichen Pressearbeit. Da komme es vielmehr auf die „Einzelfall-Abwägung“ an. Was das heißt, offenbarte am selben Tag eine Blick in das „Darmstädter Echo“, wo über den Diebstahl „einer rund 150 Kilogramm schweren Baggerschaufel“ im Wert von 3000 Euro berichtet wurde. Abschließend hieß es, „Hinweise“ zum Tathergang würde „die Polizei unter 06151-963810 entgegen“ nehmen. Ganz anders bei dem Vorfall in Bensheim. Da habe man die Ermittlung nicht durch eine zu frühe Veröffentlichung des Geschehens gefährden wollen, log der Minister nachher.
Wo schon ein solches Reglement herrscht, bedarf es des schriftlichen Erlasses zu Vertuschung dessen, was Zweifel an der politischen Linie wecken könnte, so wenig wie seinerzeit beim Grenzregime in der DDR. Natürlich lässt sich die Schwere der Taten heute nicht mit dem staatlich gewünschten Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze seinerzeit vergleichen. Die Methoden zur Verneblung der Verantwortung aber sind die gleichen.
Spuren werden nicht hinterlassen, erst recht nicht schwarz auf weiß. Jeder „Maulkorb-Erlass“ wäre nur unnütz belastender Papierkram, wo so hierarchisch „durchregiert“ wird, wie es Angela Merkel beim ihrem Amtsantritt 2005 versprach. In dem Moment, da sie die „Willkommenskultur“ zur Staatsdoktrin erhob, musste ohnehin für jeden Beamten klar sein, dass nichts nach außen dringen darf, was die Entscheidung der Kanzlerin in Frage stellen würde. Vor das Gesetz, an das sich der Staatsdiener de jure halten müsste, rückte de facto der politische Wille - suggestiv von oben nach unten durchgestellt, aber nicht dokumentarisch belegbar.
Die Methoden dieser verschleierten Herrschaft scheinen sich nach wie vor zu bewähren. Angela Merkel jedenfalls sind sie bestens vertraut. Souverän verfügt sie über das Know-how für die autokratische Auszehrung des Rechtsstaates. Es ist das Erbteil ihrer kommunistischen Lehrmeister, ein Pfund, mit dem sie wuchern kann, solange sich die Bürger für dumm verkaufen lassen.
Quell: http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/wo_merkels_know_how_herkommt
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