Denkmalschutzgesetz – Scheiß der Hund drauf. Archäologische Ausgrabungen – Blödsinn. Kulturdenkmäler – weg damit!
Daß »Sozen« Kulturbanausen sind, weiß man ja, und daß sie nicht mit Geld umgehen können, hat Helmut Kohl immer wieder betont. Aber daß sie so rüde über all das hinweg gehen und vom Tisch wischen, was mit Geschichte und kultureller Identität zu tun hat, verblüfft denn doch. Aufgeschrieen hat zwar nur die verhältnismäßig überschaubare Anzahl der Archäologen. Als vor kurzem der Niedersächsische Landtag im Eilverfahren ein Gesetz zur Erleichterung der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen durchpeitschte.
Auch hier zeigt sich wieder: Je aufgeblasener und grottenhafte der Name, desto unterirdischer der Inhalt. »Niedersächsisches Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetz« – wer auf solchen Namen kommen kann, kann nur in irgendeinem unproduktiven Verwaltungsapparat hocken.
Das Gesetz hat jedenfalls das Ziel, die »Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen die zuständigen Stellen durch befristete und auf diesem Zweck beschränkte Maßnahmen zu vereinfachen und zu beschleunigen«.
Dazu wird sogar schnell mal die niedersächsische Bauordnung geändert. Das Bauordnungsunwesen wird normalerweise nicht aufgehoben, wenn ehrbare Bürger ihr Heim erweitern wollen und sich mit einer unsinnigen Bürokratie herumplagen müssen. Jetzt aber gilt es, »Flüchtlinge« irgendwo unterzubringen. Fortan dürfen zum Beispiel Zelte oder Container mit höchstens zwei Geschossen in die Landschaft gesetzt werden, auch wenn dies zum Beispiel Denkmalflächen sind, auf denen Archäologen Ausgrabungen unternehmen.
Bisher mussten Kulturdenkmäler fachgerecht untersucht, geborgen und dokumentiert werden, wenn an dieser Stelle ein dringend benötigter Neubau geplant war. Der Bauherr musste die Kosten tragen. »Rot-grün« im Niedersächsischen Landtag in Hannover hat das diese Regelung jetzt ohne große Diskussionen vom Tisch gewischt: Denkmäler müssen vor der Zerstörung nicht mehr untersucht und geborgen werden, wenn dies die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften verzögern könnte.
Die Archäologen laufen Sturm: »Die deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) und der Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (VLA) haben ihre Ablehnung der Gesetzesänderung in ausführlichen Schreiben begründet. Die DGUF wirft der Landesregierung vor, mit der Gesetzesänderung gegen das europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes zu verstoßen, das die Bundesrepublik 2002 ratifiziert hat. Darin hat sich die Bundesrepublik u.a. verpflichtet, dafür zu sorgen, dass zufällige Funde den Entdecker Behörden zu melden und ‚zu Untersuchungszwecken zur Verfügung zu stellen sind'.«
Deutschland verpflichtete sich weiterhin, »daß im Zuge von Erschließungsarbeiten gefundene Elemente des archäologischen Erbes soweit praktisch möglich an Ort und Stelle erhalten bleiben.«
Der Verband der Landesarchäologen hat sich in einem Brief an den Ministerpräsidenten weil gegen diesen Entwurf ausgesprochen. Der Vorsitzende Professor Dr. Michael Rind, äußerte zwar grundsätzliche Verständnis für die Bemühungen der Bundesländer, die Unterkunftfrage für Flüchtlinge möglichst schnell und effektiv zu lösen. Er übte aber grundsätzliche Kritik an der in Paragraph 5 des Gesetzes geplanten Regelung, das Verursacherprinzip außer Kraft zu setzen und damit die undokumentierte Zerstörung von archäologischen Denkmalen zu legitimieren.
Kulturelle, archäologische oder historische Belange zählen nicht mehr. Schon extrem krankhaft, wenn dann die fleißigen rot-grünen Gesetzesschreiber tatsächlich die Formulierungen hineinfließen lassen, daß dennoch die Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, auf Familien sowie auf die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden sollen.
Und eine SPD-Abgeordnete Lesemann, die selbst Historikerin sein will, schreibt an die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte: »Die derzeitige Situation machte es erforderlich, unkonventionelle Maßnahmen wie diese zu ergreifen. Ich hoffe, dass Sie die von uns vorgenommene Wägung nachvollziehen können.«
Das können die Wissenschaftler nicht und weisen daraufhin, daß es in Niedersachsen genügend »archäologiefreie« Flächen gebe, auf denen »Flüchtlingsheime« ohne jeden Konflikt mit dem Denkmalschutz errichtet werden könnten. Was zählen Kultur und Denkmalschutz; die Verwaltungen scheinen in einem solch hohen Panik-Modus zu sein, daß Kultur nichts erzählt.
Immerhin: Den Flüchtlingen droht dann kein allzu großer Kulturschock. Das kennen sie ja bereits von den Taliban, die nach einer Eroberung möglichst schnell alles in die Luft sprengen, was auch nur in geringer Weise auf ein Kulturdenkmal hindeutet.
Quelle: http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/klartextfabrik/2016_02_22_dav_klartextfabrik_fluechtlinge.html
Daß »Sozen« Kulturbanausen sind, weiß man ja, und daß sie nicht mit Geld umgehen können, hat Helmut Kohl immer wieder betont. Aber daß sie so rüde über all das hinweg gehen und vom Tisch wischen, was mit Geschichte und kultureller Identität zu tun hat, verblüfft denn doch. Aufgeschrieen hat zwar nur die verhältnismäßig überschaubare Anzahl der Archäologen. Als vor kurzem der Niedersächsische Landtag im Eilverfahren ein Gesetz zur Erleichterung der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen durchpeitschte.
Auch hier zeigt sich wieder: Je aufgeblasener und grottenhafte der Name, desto unterirdischer der Inhalt. »Niedersächsisches Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetz« – wer auf solchen Namen kommen kann, kann nur in irgendeinem unproduktiven Verwaltungsapparat hocken.
Das Gesetz hat jedenfalls das Ziel, die »Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen die zuständigen Stellen durch befristete und auf diesem Zweck beschränkte Maßnahmen zu vereinfachen und zu beschleunigen«.
Dazu wird sogar schnell mal die niedersächsische Bauordnung geändert. Das Bauordnungsunwesen wird normalerweise nicht aufgehoben, wenn ehrbare Bürger ihr Heim erweitern wollen und sich mit einer unsinnigen Bürokratie herumplagen müssen. Jetzt aber gilt es, »Flüchtlinge« irgendwo unterzubringen. Fortan dürfen zum Beispiel Zelte oder Container mit höchstens zwei Geschossen in die Landschaft gesetzt werden, auch wenn dies zum Beispiel Denkmalflächen sind, auf denen Archäologen Ausgrabungen unternehmen.
Bisher mussten Kulturdenkmäler fachgerecht untersucht, geborgen und dokumentiert werden, wenn an dieser Stelle ein dringend benötigter Neubau geplant war. Der Bauherr musste die Kosten tragen. »Rot-grün« im Niedersächsischen Landtag in Hannover hat das diese Regelung jetzt ohne große Diskussionen vom Tisch gewischt: Denkmäler müssen vor der Zerstörung nicht mehr untersucht und geborgen werden, wenn dies die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften verzögern könnte.
Die Archäologen laufen Sturm: »Die deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) und der Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (VLA) haben ihre Ablehnung der Gesetzesänderung in ausführlichen Schreiben begründet. Die DGUF wirft der Landesregierung vor, mit der Gesetzesänderung gegen das europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes zu verstoßen, das die Bundesrepublik 2002 ratifiziert hat. Darin hat sich die Bundesrepublik u.a. verpflichtet, dafür zu sorgen, dass zufällige Funde den Entdecker Behörden zu melden und ‚zu Untersuchungszwecken zur Verfügung zu stellen sind'.«
Deutschland verpflichtete sich weiterhin, »daß im Zuge von Erschließungsarbeiten gefundene Elemente des archäologischen Erbes soweit praktisch möglich an Ort und Stelle erhalten bleiben.«
Der Verband der Landesarchäologen hat sich in einem Brief an den Ministerpräsidenten weil gegen diesen Entwurf ausgesprochen. Der Vorsitzende Professor Dr. Michael Rind, äußerte zwar grundsätzliche Verständnis für die Bemühungen der Bundesländer, die Unterkunftfrage für Flüchtlinge möglichst schnell und effektiv zu lösen. Er übte aber grundsätzliche Kritik an der in Paragraph 5 des Gesetzes geplanten Regelung, das Verursacherprinzip außer Kraft zu setzen und damit die undokumentierte Zerstörung von archäologischen Denkmalen zu legitimieren.
Kulturelle, archäologische oder historische Belange zählen nicht mehr. Schon extrem krankhaft, wenn dann die fleißigen rot-grünen Gesetzesschreiber tatsächlich die Formulierungen hineinfließen lassen, daß dennoch die Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, auf Familien sowie auf die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden sollen.
Und eine SPD-Abgeordnete Lesemann, die selbst Historikerin sein will, schreibt an die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte: »Die derzeitige Situation machte es erforderlich, unkonventionelle Maßnahmen wie diese zu ergreifen. Ich hoffe, dass Sie die von uns vorgenommene Wägung nachvollziehen können.«
Das können die Wissenschaftler nicht und weisen daraufhin, daß es in Niedersachsen genügend »archäologiefreie« Flächen gebe, auf denen »Flüchtlingsheime« ohne jeden Konflikt mit dem Denkmalschutz errichtet werden könnten. Was zählen Kultur und Denkmalschutz; die Verwaltungen scheinen in einem solch hohen Panik-Modus zu sein, daß Kultur nichts erzählt.
Immerhin: Den Flüchtlingen droht dann kein allzu großer Kulturschock. Das kennen sie ja bereits von den Taliban, die nach einer Eroberung möglichst schnell alles in die Luft sprengen, was auch nur in geringer Weise auf ein Kulturdenkmal hindeutet.
Quelle: http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/klartextfabrik/2016_02_22_dav_klartextfabrik_fluechtlinge.html
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